Personzentrierte Psychotherapie

Die Personzentrierte Gesprächspsychotherapie wurde von Carl R. Rogers begründet und ist eine staatlich anerkannte Form der Psychotherapie. Mit ihrer humanistischen Ausrichtung setzt Personzentrierte Psychotherapie auf die Ressourcen und kreativen Möglichkeiten jedes Menschen, sich zu entfalten und mit Problemen umzugehen. Sie geht davon aus, dass eine therapeutische Haltung von Einfühlsamkeit und Aufrichtigkeit seelisches Wachstum wesentlich fördert und den positiven Umgang mit Krisen ermöglicht. In ihrem philosophisch-anthropologischen Ansatz steht die Einzigartigkeit der Person im Mittelpunkt, als deren hauptsächliche Antriebskraft die Tendenz zur Aktualisierung, das heißt zur Erhaltung und Entwicklung der Persönlichkeit angesehen wird.

Dialog mit KlientInnen im Zentrum

Im Dialog mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten wird es KlientInnen ermöglicht, Vertrauen in den eigenen Wert, in die eigenen Wahrnehmungen und Gefühle zu gewinnen – so kann ein bewusster, flexibler und realistischer Umgang mit sich selbst und anderen entstehen. Die Verwirklichung dieser organismischen Aktualisierungstendenz bedarf eines förderlichen Klimas, welches durch eine spezifische Qualität der zwischenmenschlichen Beziehung gewährleistet ist.

Die „Personzentrierte Therapiehaltung“ ist demnach geprägt von bedingungsfreier Wertschätzung, Empathie und  Kongruenz. Sie findet als Einzel-, Gruppen-, Paar- und Familientherapie und als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie  ihre Anwendung.

Ablauf einer Psychotherapie

Ich biete Ihnen Therapie bei psychischen Problemen an. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen konkrete und lebensnahe Lösungen zu erarbeiten.
Eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre ist mir besonders wichtig.

In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und sprechen über Ihre persönliche Situation und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab. Ich stehe Ihnen dabei als Therapeutin zur Seite. Gemeinsam gehen wir diesen Weg, ich helfe Ihnen und begleite Sie dabei.

Gemeinsam bestimmen wir auch die Abstände zwischen den einzelnen Therapien bzw. verringern oder vergrößern diesen Abstand – je nachdem, wie Sie sich fühlen. Gemeinsam klären wir auch die Beendigung.

Wählen Sie daher auch sorgfältig Ihre Therapeuten aus. Sie begeben sich mit ihr auf eine längere Reise.

Schweigepflicht von PsychotherapeutInnen

TherapeutInnen unterliegen einer gesetzlichen, strikten Schweigepflicht. KlientInnen können aber Ihre TherapeutIn in bestimmten Situationen oder bei bestimmten Themen von der Schweigepflicht entbinden.

Diese Schweigepflicht gilt auch bei Supervisionen. Hier werden Themen der KlientInnen nur in anonymisierter Form besprochen. Ebenso werden Rechnungen über psychotherapeutische Behandlungen nur in anonymisierter Form weitergegeben.