Überblick zu den Kosten der Psychotherapie

 

Rückerstattung durch die Krankenkasse

Es gibt die Möglichkeit eines Zuschusses durch Ihre Krankenkasse. Seit 1.11.2014 wurde der Zuschuss von der BVA auf EUR 40,00 erhöht.
Je nach Tarif der Psychotherapeutin verbleiben für die KlientInnen durchschnittlich EUR 50,- an Selbstbehalt pro Psychotherapieeinheit.

Private Zusatzversicherungen erstatten häufig einen höheren Teil der  Therapiekosten.

Psychotherapie mit voller Kostenübernahme (auf Krankenschein)

Vereinslösungen, je nach Bundesland unterschiedlich, ermöglichen für eine gewisse Zahl an KlientInnen die vollständige Übernahme der Psychotherapiekosten.
In der Regel haben einzelne PsychotherapeutInnen dann einige Kassenplätze zur Verfügung. Bei Verfügbarkeit eines solchen Kassenplatzes entstehen den KlientInnen keinerlei Kosten, jedoch können lange Wartezeiten entstehen.

Behandlung vom Psychotherapeut – eine private Leistung

Anders als bei Ärztinnen, wo eine Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung bei Kassenärztinnen in der Regel nichts kostet, ist Psychotherapie grundsätzlich eine private Leistung. Es wird ein Teil der Kosten durch die ÖGK rückerstattet.

Mein Honorar als Psychotherapeutin für die Therapiesitzung von 50 Minuten wird individuell festgelegt.
Abweichungen vom Standardtarif sind möglich und werden individuell mit der/dem PsychotherapeutIn vereinbart.

Den *Kostenzuschuss bekommen Sie, nachdem Sie die von Ihnen zuvor bezahlte Honorarnote zusammen mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, wieder zurückerstattet.

Terminabsagen – 24 Stunden Regelung

Sollte ein gebuchter Termin nicht eingehalten werden können, geben Sie dies bitte bis spätestens 24 Stunden vorher bekannt. Falls eine Absage nicht zu kurzfristig oder gar nicht, muss die vereinbarte Sitzung  in Rechnung gestellt werden.

Steuerabsetzbarkeit

Sie können die Kosten für Therapie, Beratung, Coaching oder Supervision auch im Steuerausgleich ev. als ‚Außerordentliche Kosten‘ geltend gemacht werden.

Sozialtarif

In Sonderfällen kann nach Absprache ein Sozialtarif  zur Anwendung kommen.